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Zu "2002030044" wurden 1 Artikel gefunden!

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EN ISO 11611 (ehem. EN 470-1) - Diese Kleidung schützt den Träger gegen kleine Metallspritzer, gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und gegen ultraviolette Strahlung. Die Schutzkleidung kann geignet sein für Personen beim Schweißen und bei verwandten Verfahren, bei denen die gleiche Art und die gleichen Gefahren auftreten. Die Schutzwirkung wird erzielt durch ein flammenhemmendes Gewebe in Verbindung mit bestimmten Verarbeitungsmerkmalen, die durch die DIN EN 470-1 defi niert werden. Ein Prüfkriterium zur Einstufung als Schweißerschutzkleidung ist die begrenzte Flammenausbreitung. Dabei wird EN ISO 11612 ( ehem. EN 531 ) - Schutzkleidung, die dieser Norm entspricht, ist für den Schutz der Arbeiter gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen und wenigstens eine Art Hitze vorgesehen. Ein Prüfkriterium zur Einstufung als Schutzkleidung für hitzeexponierte Arbeiter ist die begrenzte Flammenausbreitung nach DIN EN 532, analog dem Prüfkriterium der Schweißerschutzkleidung (Code-Buchstabe A).Die Art der Hitze wird durch die Codes (B bis E) defi niert. Sie kann konvektiv (Code-Buchstabe B), strahlend (Code-Buchstabe C), durch größere Aluminium- (Code-Buchstabe D) oder Eisen- (Code-Buchstabe E) EN 61482-1-2 ( ehem. EN 50354) Klasse 1 - Schutz vor den thermischen Gefahren eines Störlichtbogen (Ersatznorm für ENV 50354) - Diese Norm prüft Gewebe und fertige Bekleidungsteile hinsichtlich ihrer Eignung als Schutzbekleidung gegen thermische Gefahren durch Störlichtbogen. Durch das Tragen von, nach dieser Norm geprüfter Schutzkleidung, sollen die thermischen Auswirkungen des elektrischen Störlichtbogens weitgehend verhindert werden, da die Schutzbekleidung nicht entflammt und nicht auf der Haut schmilzt. Die Schutzfunktion ist nur bei einem kompletten Anzug gegeben. EN 1149-3 / 1149-5 - In explosionsgefährdeten Bereichen dürfen sich Schutzkleidung und Personen nicht elektrostatisch aufladen. Hier wird eine elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung in Kombination mit ableitfähigen Sicherheitsschuhen auf ableitfähigem, geerdetem Fußboden eingesetzt. Die Schutzkleidung muss vollständig geschlossen getragen werden. Sie darf in explosionsgefährdeten Bereichen nicht an- oder abgelegt werden. Die DIN EN 1149 legt Prüfordnungen für elektrostatisch ableitfähige Schutzkleidung zur Vermeidung zündfähiger Entladung fest. Die Bewertung erfolgt nach EN 1149-3:2001.
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