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Autofahrer Warnwestenpflicht

Neue Gesetze ab dem 01.07.2014 verpflichten Autofahrer zur Westenpflicht

Deutschland: Seit dem 1. Juli 2014 muss in jedem Fahrzeug eine entsprechende Weste (Europäische Norm EN 471 bzw. EN 20471 vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse; Motorräder bleiben ausgenommen Pflicht für alle gewerblich genutzten, mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die von Versicherten einer  Berufsgenossenschaft geführt werden (außer für Fahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr und für Fahrzeuge die mit Funk ausgerüstet sind und für die Werkstattwagen bereitstehen, so dass Versicherte keine Reparaturen an diesen Fahrzeugen durchführen müssen). Für Fahrzeuge, in welchen regelmäßig Versicherte Beifahrer sind, muss auch für die Beifahrer eine Weste mitgeführt werden.

Eine Tragepflicht einer Warnweste besteht allerdings nicht; das Bundesverkehrsministerium verweist
hierbei stattdessen "auf das eigenverantwortliche Handeln der Verkehrsteilnehmer. Bei einem Verstoß gegen die Mitführflicht ist ein Verwarnungsgeld von 15EUR vorgesehen.

Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw.) müssen seit 1. Mai 2005 Warnwesten mitführen und diese dort tragen, wo sie auch ein Pannendreieck aufstellen müssen. Auf Autobahnen oder Autostraßen müssen sie im Fall, dass das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abgestellt wird, ebenfalls getragen werden. Gilt nicht für Motorradfahrer. Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht: 14 EUR bis 36 EUR.

Belgien: Seit 1. Februar 2007 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (auch Motorrad)
außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht:
Mindestens 50 EUR.

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