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EU Bußgelder | Warnschutzwesten

In allen folgenden Länder ist ab dem 01.07.2014 die Mitführ-und Tragepflicht der Warnschutzwesten
ebenso ein Muss:

Frankreich: Ab dem 1. Juli 2008 Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs (gilt nicht für Motorräder, Dreiräder und Quads). Fahrradfahrer müssen seit 1. September 2008 Außerorts nachts oder tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen eine Warnweste tragen. Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführ- oder Tragepflicht: Mindestens 90 EUR.

Italien: Seit dem 1. April 2004 Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieckaufgestellt muss die Person, die das Dreieck aufstellt, die Warnweste tragen. Fahrradfahrer müssen seit 1. August 2010 nach Einbruch der Dämmerung und im Tunnel auch tagsüber eine Warnweste tragen Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: mindestens 41EUR.

Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer. Verstöße werden bislang nicht mit einem Bußgeld geahndet.

Luxemburg: Seit 2008 Tragepflicht bei Unfällen oder Pannen auf der Autobahn und auf Schnellstraßen. Auch Fußgänger, die am Fahrbahnrand von Landstraßen gehen müssen nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen auch tagsüber eine Warnweste tragen. Die Regel gilt nicht, wenn eine Ausweichmöglichkeit auf einen Rad- oder Fußgängerweg besteht. Mitführungspflicht einer Weste pro Sitzplatz (d.h. 5 Westen für einen "normalen" PKW)! Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: Mindestens 49 EUR.

Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen.

Norwegen: Seit dem 1. März 2007 besteht nur für Fahrzeuge mit norwegischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Verstöße werden bislang nicht mit einem Bußgeld geahndet.

Portugal: Seit dem 25. Juni 2005 gibt es nur für Fahrzeuge mit portugiesischem Kraftfahrzeug-Kennzeichen eine Mitführ- und Tragepflicht, jedoch nicht für Motorradfahrer. Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführ- oder Tragepflicht: 60 EUR bis 600 EUR.

Slowakei: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer. Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführ- oder Tragepflicht: Mindestens 50 EUR.

Spanien: In Spanien gilt diese Tragepflicht seit dem 24. Juli 2004. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Bußgeld bei Verstoß gegen die Tragepflicht: bis zu 50 EUR

Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines privaten oder gewerblichen Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Dabei muss für jeden Mitfahrer eine Weste vorhanden sein.

Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger seit 2008 außerhalb des Ortsgebietes und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen. Bußgeld bei Verstoß gegen die Mitführpflicht: Bis zu 30.000Forint( \approx 97,61EUR).

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